Trends bei den Tägerstrukturen
Es gehört inzwischen zu den Regelaufgaben des Deutschen Caritasverbandes, dass er in Abstimmung mit den Diözesan-Caritasverbänden alle zwei Jahre an die Rechtsträger der Caritas herantritt, um einige strukturelle Eckdaten abzufragen. Auf dieser Datenbasis kann er deren Unternehmensinteressen besser vertreten. Zielgruppe der Erhebung sind Rechtsträger mit mindestens 50 hauptberuflichen Mitarbeiter(inne)n. Im Folgenden einige Ergebnisse.
Im Vergleich zu Ende 2006 hat unter den Rechtsformen die gemeinnützige GmbH mit einem Anteil von 34 Prozent weiter an Bedeutung gewonnen (2006: 29 Prozent aller Unternehmen der Befragten). Zwei Rechtsträger in Süddeutschland firmieren als gemeinnützige Aktiengesellschaften.
Das Betreiben eigener Einrichtungen im Ausland (vgl. neue caritas Heft 8/2008) bleibt die Ausnahme: Vorweisen können dies lediglich vier Prozent der Rechtsträger - ein gegenüber 2006 leicht angestiegener Anteil.
Angesichts des schärferen Wettbewerbs hat in der Sozialwirtschaft der Fusionsdruck zugenommen. Katholische Rechtsträger präferieren dabei klar den Zusammenschluss oder die Kooperation mit ihresgleichen. Nur 23 der 263 GmbHs, die sich an der Erhebung beteiligt haben, geben an, dass sie nichtkatholische Gesellschafter haben.
Verbesserte Aufsicht
Die Trägerstrukturerhebung wird auch genutzt, um den Umsetzungsstand bei der Einrichtung wirksamer Aufsichtsstrukturen bei den Rechtsträgern der Caritas zu überprüfen. Im Vergleich zu 2006 zeigt sich ein Fortschritt: Der Anteil der Rechtsträger, die über ein - in Satzung beziehungsweise Gesellschaftsvertrag verankertes - eigenständiges Aufsichtsgremium verfügen, ist von 63 auf 69 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ist der Anteil der Rechtsträger, bei denen Ehrenamtliche in der operativen Geschäftsführung vertreten sind, merklich zurückgegangen.
Anhaltspunkte für die Effektivität der Aufsicht ergeben sich aus Größe und Sitzungsfrequenz des jeweiligen Gremiums. Weniger als drei Sitzungen pro Jahr reichen für eine wirksame Aufsichtstätigkeit sicher nicht aus. Bei 16 Prozent der Rechtsträger ist dies der Fall - 2006 lag der Wert noch bei 23 Prozent. Mammutgremien mit mehr als zehn Mitgliedern sind ebenfalls nicht förderlich für die Qualität der Aufsicht, da das einzelne Mitglied zu wenig gefordert wird. Die deutliche Mehrheit (81 Prozent) der Aufsichtsgremien arbeitet mit höchstens zehn Mitgliedern.
Kompetente Mitglieder für die Aufsichtsgremien zu gewinnen, ist entscheidend für die Qualität der Aufsicht. Nach wie vor ist jedoch der Anteil der Rechtsträger, die für die Aufsichtstätigkeit eine Aufwandsentschädigung zahlen, mit 26 Prozent recht gering. Ob sich dies auch in Zukunft so halten lässt, scheint fraglich.
Der Abschluss einer Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung bietet für das einzelne Organmitglied, aber auch für den Träger selbst Absicherung; es gilt der Grundsatz: "Ehrenamt schützt nicht vor Haftung." Daher ist erfreulich, dass seit 2006 nochmals deutlich mehr Aufsichtsgremien über diese Versicherung verfügen.
Träger können Daten online aktualisieren
Rückfragen in der aktuellen Erhebung haben gezeigt, dass die Trägerdatenbank des Deutschen Caritasverbandes angesichts von Veränderungen in der Trägerlandschaft nicht alle Träger richtig erfasst. Unter www2.caritas-statistik.de können die Rechtsträger der Caritas neuerdings ihre Daten und die ihrer Dienste und Einrichtungen online pflegen. Eine ausführliche, nach Diözesen differenzierte Auswertung der Trägerstrukturerhebung erfolgt im Caritas-Jahrbuch 2010.