Fördermöglichkeiten für caritative Träger
Für caritative Träger gibt es auf Bundes- und Landesebene zahlreiche Fördermöglichkeiten und fördernde Institutionen.
Stiftungen fördern durch direkte Zuschüsse oder Zinszuschüsse. In den meisten Fällen kann ein Antrag direkt bei der jeweiligen Stiftung gestellt werden. Bei verschiedenen bundesweit tätigen Stiftungen erfolgt die Antragstellung aber über die jeweiligen übergeordneten Caritasverbände. Hierdurch ist die Verbandszugehörigkeit und damit die Förderfähigkeit sichergestellt. Einen Überblick über die zahlreichen Stiftungen vermittelt der Bundesverband deutscher Stiftungen (www.stiftungen.org). Wichtige bundesweit tätige Stiftungen sind:
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk wird aus Mitteln der ARD Fernsehlotterie gespeist. Sie vergibt Zuschüsse und Zinsförderungen zur Verbilligung von Darlehen. Gefördert werden hauptsächlich Einrichtungen der Altenhilfe, der Tages- und Kurzzeitpflege und der Rehabilitation. Die Richtlinien können im CariNet in der AG Förderfonds eingesehen werden.
Die Deutschte Behindertenhilfe – Aktion Mensch fördert vorrangig Einrichtungen der Behindertenhilfe und Maßnahmen für Menschen in besonderen Notlagen oder mit erschwerten Lebensbedingungen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Aktion Mensch vergibt für entsprechend geprüfte Projekte und Einrichtungen Zuschüsse.
Die Stiftung Deutsche Behindertenhilfe ermöglicht Zinszuschüsse zur Verbilligung von Darlehen. Die Richtlinien sind unter www.aktion-mensch.de zu finden.
Förderdarlehen aus Landes- oder Bundesmitteln
In verschiedenen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Hessen, werden Förderdarlehen und teilweise Zuschüsse aus Landesmitteln vergeben. Auch in anderen Bundesländern existieren Fördermöglichkeiten, die zum Beispiel auf den Internet-Seiten des jeweils zuständigen Ministeriums in Erfahrung zu bringen sind. Die volumenmäßig größte Förderung erfahren Alten- und Pflegeheime. Es werden aber auch Einrichtungen und Projekte der Behindertenhilfe unterstützt.
Es gibt jedoch keine bundesweit einheitliche Regelung dafür, welche Kosten für nicht geförderte Investitionen bei Altenheimen vom Kostenträger übernommen werden. Der verhandlungsfähige Satz in Euro pro Platz und Tag ist mit dem örtlichen beziehungsweise überörtlichen Träger der Sozialhilfe abzustimmen.
Der sogenannte Revolvingfonds stammt ursprünglich aus Mitteln der Bundesregierung und kommt nur noch für Caritasträger in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Betracht. Mit zinslosen Darlehen werden unterschiedlichste Projekte der Wohlfahrtspflege gefördert. Die Verwaltung der Mittel erfolgt in der Treuhandabteilung der Bank für Sozialwirtschaft. Die Förderanträge erfolgen über den Deutschen Caritasverband im Zusammenwirken mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Die Richtlinien können im CariNet in der AG Förderfonds eingesehen werden.
Bankdarlehen und Programmkredite
Die Darlehensmöglichkeiten sind so zahlreich, dass sie hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden können. Die Besonderheiten dieser Programme liegen in der Art der Finanzierung oder des Fördergegenstandes und vor allem darin, dass caritative Institutionen oder soziale Einrichtungen ausdrücklich in den Kreis der möglichen Antragsteller einbezogen sind.
Einen Überblick über Darlehensarten und -modalitäten bietet die Arbeitshilfe „Investitionsfinanzierung“ des Deutschen Caritasverbandes, die im CariNet in der AG Caritas Deutschland abgerufen werden kann.
Die wichtigste Förderbank ist die KfW-Förderbank, die bundesweit agiert. Zu beachten ist jedoch, dass die Kredite über eine Hausbank erlangt werden müssen. Die Förderbandbreite reicht von normalen baulichen Investitionen bis zu Sonderprogrammen für „erneuerbare Energien“. Weitere Informationen, auch über die Zinskonditionen, sind am besten zeitnah den Merkblättern unter www.kfw-foerderbank.de zu entnehmen.