Kommunales Wahlrecht für Jugendliche und alle Migranten
Kinder und Jugendliche machen einen immer geringeren Teil der Bevölkerung aus. Gemäß Prognosen des Statistischen Bundesamtes wird es im Jahr 2060 nur halb so viele junge Einwohner unter 20 Jahren geben wie Menschen im Alter von 65 Jahren und älter (13. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden, 2015).
Aufgrund ihres sinkenden Bevölkerungsanteils besteht die Gefahr, dass auch die Möglichkeit der Interessenwahrnehmung junger Menschen in Politik und Gesellschaft immer weiter abnimmt und dass Kinder und Jugendliche in der öffentlichen Wahrnehmung vorrangig aus arbeitsmarkt- und bevölkerungspolitischen Interessen Beachtung finden.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) setzt sich dafür ein, Kinder und Jugendliche gemäß ihrem Alter und Interesse an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und jungen Menschen ein angemessenes Wahlrecht einzuräumen:
- Das Wahlberechtigungsalter für Kommunalwahlen sollte generell auf 16 Jahre gesenkt werden (was bislang nur in zehn der 16 Bundesländer der Fall ist).
- Der DCV fordert zudem das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer(innen), die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und eine Aussicht auf Aufenthaltsverfestigung haben.
Zur Erläuterung: In Familien mit Migrationshintergrund leben im Durchschnitt mehr Kinder als in Familien, in denen kein Elternteil einen Migrationshintergrund hat. Unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit wirkt sich das geltende Wahlrecht für Kinder von Ausländer(inne)n besonders negativ aus. Sie werden (nach den letzten Rechtsänderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG) zunehmend als Deutsche geboren. Bei ihnen ist aber anders als bei Abstammungsdeutschen eine indirekte Vertretung ihrer Interessen durch die (Groß-)Eltern wegen deren fehlendem Wahlrecht nicht gegeben. Selbst nach Vollendung des 18. Lebensjahrs bleiben sie daran gehindert, die eigenen Interessen durch Wahlen wahrzunehmen.
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