Schwanger – und keiner darf es erfahren?
Eine vertrauliche Geburt ist ein gesetzlich geregelter Weg für alle Frauen, die ihre Identität schützen, ihr Kind aber sicher zur Welt bringen möchten. Gleichzeitig sichert die vertrauliche Geburt das Recht des Kindes, später seine Herkunft zu erfahren.
Zentrale Anlaufstelle für die betroffenen Frauen sind die Schwangerschaftsberatungsstellen. Mit der Beraterin können alle Entscheidungsmöglichkeiten besprochen werden. Die Frau wird darin unterstützt, ihre Anonymität aufzugeben und einen Weg für sich mit ihrem Kind zu finden.
Für die Frauen, die trotz umfassender Beratung ihre Anonymität nicht aufgeben möchten, besteht die Möglichkeit der vertraulichen Geburt.
Wie funktioniert das Verfahren der vertraulichen Geburt?
- Die Anonymität der Frau ist gesichert. Sie muss ihre persönlichen Daten nur einmal gegenüber der Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle offenbaren. Die Beraterin ist zur Geheimhaltung verpflichtet und überprüft die Angaben anhand eines gültigen Ausweises.
- Der Vor- und Nachname der Frau wird in einem versiegelten Umschlag sicher verwahrt.
- Die Frau gibt sich ein Pseudonym aus Vor- und Familienname und wählt einen Jungen- und einen Mädchennamen für das Kind. Die Beraterin meldet die Frau unter ihrem Pseudonym in einer Klinik ihrer Wahl an und informiert das Jugendamt über die vertrauliche Geburt.
- Die Frau kann geschützt und medizinisch begleitet ihr Kind zur Welt bringen. Auf Wunsch wird sie auch nach der Geburt von der Beratungsstelle begleitet.
- Die mütterliche Sorge ruht. Das Kind erhält einen Vormund.
- Die Klinik/Hebamme informiert die Beratungsstelle unverzüglich über die Geburt. Die Beraterin vermerkt Geburtsdatum und -ort auf dem Umschlag und schickt diesen mit dem Herkunftsnachweis an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), das den Namen des Kindes auf dem Umschlag ergänzt.
- Die Klinik/Hebamme teilt innerhalb einer Woche dem Standesamt die Geburtsdaten mit. Das Standesamt registriert die Geburt des Kindes.
Nach der Geburt kann die Mutter folgende Entscheidungen treffen:
Die Mutter gibt das Kind ab
- Das Adoptionsverfahren des Kindes wird eingeleitet.
- Mit 16 Jahren hat das Kind die Möglichkeit, Einsicht in den Herkunftsnachweis beim BAFzA zu nehmen und seine Herkunft erfahren.
- Bei sehr wichtigen Gründen kann die Mutter zu ihrem Schutz die Anonymität auch darüber hinaus beantragen. Diese Gründe werden vom Familiengericht geprüft.
Die Mutter entscheidet sich nach einer vertraulichen Geburt für ein Leben mit dem Kind
- Bis zum Adoptionsbeschluss hat die abgebende Mutter die Möglichkeit, sich anders zu entscheiden. Dazu muss sie ihre Anonymität aufgeben. Ihre Mutterschaft muss zweifelsfrei feststehen. Das Familiengericht entscheidet unter Berücksichtigung des Kindeswohles.
- Wenn die Mutter es möchte, erhält sie weitere Hilfe und Unterstützung, z.B. durch eine Familienhebamme, aber auch durch die Schwangerschaftsberatung.
Das Hilfetelefon Schwangere in Not – anonym und sicher ist 24 Stunden kostenlos erreichbar. Mit Hilfe von Dolmetschern ist die Beratung in vielen Sprachen möglich: 0800 40 40 020
Weitergehende Informationen auf www.geburt-vertraulich.de