Als junge Mutter das Leben meistern
Den ersten Schritt musst Du gehen: Vereinbare einen Termin mit einer unserer Beraterinnen. Du kannst sicher sein, dass weder Schule, Ämter noch die Eltern davon erfahren, wenn Du das möchtest. Unsere Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Zu Beginn der Beratung geht es darum, das Gefühlswirrwarr zu sortieren und zu klären, was Dich am meisten belastet. Denkst Du über eine Abtreibung nach, weil Du keine Idee hast, wie das alles gehen kann? Vieles, was wie ein unüberwindbarer Berg aussieht, lässt sich auflösen, weil es viele Unterstützungen für junge Mütter gibt.
Wohnprojekte für junge Mütter
Zum Beispiel die Frage, wo Du das Kind aufziehen kannst. Bei den Eltern bleiben oder mit dem Vater zusammenziehen sind nicht die einzigen Möglichkeiten. Die Beraterinnen helfen bei der Wohnungssuche und dem Wohngeldantrag. Sie kennen aber auch Mutter-Kind-Heime oder betreute Wohnobjekte in Deiner Nähe. Dort unterstützt ein Team aus Sozialarbeiterinnen die jungen Mütter, so dass diese Zeit und Raum haben, um sich auf ihre neue Lebenssituation einzustellen. Auch für Kinderbetreuung ist dort gesorgt. Minderjährige Mütter können so die Schule oder ihre Ausbildung abschließen.
Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle geben Dir auch Adressen anderer Einrichtungen und Projekte, die junge Schwangere unterstützen. An manchen Orten gibt es zum Beispiel Gruppen vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), in denen Du Dich mit anderen austauschen und Netzwerke für die Zeit mit dem Baby knüpfen kannst.
Finanzielle Unterstützung bis zu drei Jahre nach der Geburt
Eine Frage taucht immer wieder auf: Wie soll ich das bezahlen? Die Beraterinnen klären, welche Unterstützung Dir zusteht und ob Du Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast. Sie helfen Anträge zu stellen und begleiten Dich in dringenden Fällen auch zum Jobcenter. Auch auf andere rechtliche Bestimmungen für minderjährige Schwangere weisen wir Dich hin: Wer bekommt das Sorgerecht? Wo lasse ich die Vaterschaft anerkennen? Was passiert, wenn der Vater keinen Unterhalt für das Kind zahlen kann?
Es ist völlig in Ordnung, wenn Du nur einmal zur Beratungsstelle gehst um Dich bei uns zum Beispiel nach Stiftungsgeldern erkundigst. Wir bieten aber auch eine regelmäßige Begleitung, bis das Kind auf der Welt ist und weit darüber hinaus. Bis zu drei Jahre nach der Geburt können wir Dich und Deine junge Familie unterstützen.
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