Kontopfändung
Grundsätzlich haben Gläubiger wie Banken, Behörden, Firmen die Möglichkeit der Kontopfändung, um das ihnen geschuldete Geld einzuziehen. Voraussetzung ist ein Vollstreckungstitel, also die rechtliche Anordnung zur Zahlung.
Der Gläubiger kann das Guthaben auf dem Konto "pfänden". Dafür braucht er vom Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Kontoinhaber kann dann kein Geld mehr abheben oder Überweisungen tätigen.
Anders als bei einer Einkommenspfändung wird bei einer Kontopfändung kein automatischer Pfändungsfreibetrag berücksichtigt. Um zumindest einen Teil seines Bankguthabens für Lebensmittel, Miete und Strom zu schützen, ist eine Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) notwendig. Um den Kontoschutz schnell in Anspruch nehmen zu können, muss die Umwandlung spätestens vier Wochen nach Eingang der Kontopfändung erfolgen. In dieser Situation ist es sinnvoll, sich Hilfe bei einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt zu holen.