Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz
Wer über eine lange Zeit seine Schulden an seine Gläubiger (Banken, Geschäfte, Behörden, …) nicht mehr zurückbezahlen kann und auch für die Zukunft keinen Ausweg weiß, für den kann ein Verbraucherinsolvenz-Verfahren eine Lösung sein.
Ob das im Einzelfall möglich und sinnvoll ist, sollte in einer Schuldnerberatung geklärt werden. Diese begleitet und unterstützt den Schuldner bzw. die Schuldnerin bei den Verhandlungen mit den Gläubiger:innen und leitet gemeinsam mit ihm/ihr gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren ein.
Hierzu muss man zunächst einen Plan erstellen und versuchen, sich außergerichtlich mit allen Gläubigern zu einigen. Klappt das nicht, kann der Schuldner beim Insolvenzgericht (meist Teil des Amtsgerichtes) die Privatinsolvenz beantragen.
Das Gericht prüft den Antrag und legt den Beginn des Verfahrens fest. Ab diesem Zeitpunkt muss der Schuldner seine pfändbaren Einkünfte und sein pfändbares Vermögen einsetzen um damit einen Teil seiner Schulden zu tilgen. Falls er arbeitslos ist, muss er sich aktiv um zumutbare Arbeit bemühen.
Läuft alles ordnungsgemäß, werden dem:der Schuldner:in nach maximal drei Jahren die dann noch vorhandenen "Restschulden" erlassen. Er:sie kann einen wirtschaftlichen Neuanfang machen.