Glossar: Kinder und Jugendliche
Inobhutnahme
Unter Inobhutnahme versteht man die vorübergehende Unterbringung eines Kindes bzw. Jugendlichen in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Angeordnet wird sie vom Jugendamt. Sie ist als vorübergehende Maßnahme zur Sicherstellung des Kindeswohls gedacht und kann je nach Situation für einige Stunden oder Tage erfolgen. Ziel ist es, während der Inobhutnahme eine für das Kind bzw. den Jugendlichen bedarfsgerechte Hilfe zu finden. Die Inobhutnahme kann nicht nur angeordnet werden, sondern von den Kindern und Jugendlichen selbst beim örtlichen Jugendamt oder Notdiensten beantragt werden.