Jugendamt
Das Jugendamt ist eine kommunale Organisation und Sozialleistungs-Behörde für die öffentliche Jugendhilfe. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz muss jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Jugendamt einrichten. Gebildet wird es aus Jugendhilfe-Ausschuss und Verwaltung des Jugendamts. Diese zweigliedrige Organisation soll eine ständige Einbeziehung der freien Träger und der Fachöffentlichkeit in die laufenden Maßnahmen des Jugendamts garantieren.
Das Jugendamt ist dafür zuständig, Gefährdungen des Kindeswohls zu vermeiden oder zu beseitigen. Dazu wird es in gerichtlichen Verfahren tätig, aber zum Beispiel auch als vermittelnde und die Erlaubnis erteilende Behörde für Pflegepersonen und Betreuungseinrichtungen. Darüber hinaus tritt das Jugendamt als Beistand, Amtspfleger, Amtsvormund und Beurkundungsstelle auf.