Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes müssen folgende Punkte noch in dieser Legislaturperiode dringend gelöst werden, um die Arbeitsmarktpolitik sinnvoll weiterzuentwickeln:
- Damit arbeitsmarktferne Personen eine echte Chance auf Aufwärtsmobilität erhalten, muss der Teilhabegedanke explizit im SGB II verankert werden.
- Wichtig ist ein Rechtsanspruch auf sozialintegrative SGB II- Leistungen für alle Langzeitarbeitslosen und eine Rechtsanspruch auf SGB III-Instrumente zur beruflichen Integration für Jugendliche bis 27 Jahre.
- Die Arbeitsgelegenheiten, die Förderung von Arbeitsverhältnissen und die Freie Förderung müssen als Regelinstrumente so weiterentwickelt werden, dass Auf- und Ausstiegsmobilität durch sie erreicht werden kann. Zudem muss die Zielsteuerung weiterentwickelt werden und die Finanzierung der Arbeitsmarktförderung auf eine langfristige Integrationsstrategie ausgerichtet werden.
- Ein spezifisches Augenmerk bei der Bekämpfung und Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit ist auf die Gruppe der Jugendlichen und Personen mit Migrationshintergrund zu richten.
- Zudem müssen im Bereich sozialer Dienstleistungen nach Möglichkeit die dialogischen Vergabeverfahren Anwendung finden. Darüber hinaus spricht sich der Deutsche Caritasverband für eine verstärkte Anwendung des sozialrechtlichen Dreiecks nach § 17 Abs. 2 SGB II aus.