Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt die Verbesserungen, die es mit dem geplanten Integrationsgesetz geben wird, wie die geplanten Regelungen zum Spracherwerb von Asylsuchenden und zur Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden und Geduldeten.
Die geplanten Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtteilnahme an einer Fördermaßnahme setzen ein falsches Signal: Wenn Asylsuchende und Schutzberechtigte nicht zeitnah an Integrationsmaßnahmen teilnehmen, liegt dies zumeist nicht an fehlendem Willen, sondern an fehlenden Angeboten. Zumindest solange es keine ausreichenden Angebote gibt, sollte daher auf weitere Pflichten und damit einhergehende Sanktionen verzichtet werden.
Pläne zur Einführung einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge sieht der DCV aus rechtlichen und integrationspolitischen Gründen kritisch. Dass künftig strengere Kriterien bei der Aufenthaltsverfestigung von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen als bisher gelten sollen, lehnt die Caritas ab. Wird die Regelung wie geplant eingeführt, müsste zumindest die Situation von Familien besonders berücksichtigt werden.