Eine erfolgreiche Förderung setzt eine Ausstockung der Eingliederungs- und Verwaltungsmittel sowie die Sicherstellung einer längerfristigen Förderung voraus. Im SGB II und III müssen die Förderziele soziale Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben und die Beseitigung migrationsspezifischer Hemmnisse explizit aufgenommen werden. Die Arbeitsmarktinstrumente müssen diesen Zielvorgaben entsprechend weiterentwickelt werden.
Junge Flüchtlinge brauchen eine spezielle Förderung
Da sich unter den Flüchtlingen sehr viele junge Menschen ohne Berufsabschluss befinden, ist auch eine ganzheitliche Förderung im Zusammenwirken von Jugendhilfe und Arbeitsförderung erforderlich. Voraussetzung dafür ist die Verbesserung der Zusammenarbeit durch die Verankerung von Kooperationspflichten und die Schaffung von Rechtsansprüchen auf Integrationsleistungen. Die Sicherstellung von Sprachförderung und der Vorrang von Berufsbildung vor Beschäftigung sind elementar. Wichtig ist auch die Bereitstellung von niedrigschwelligen Förderangeboten mit einem hohen Anteil an Alltags- und Berufsorientierung sowie Praxisanteilen.
Ausländische Berufsabschlüsse besser anerkennen
Ausländerrechtliche Beschränkungen wie das Arbeitsverbot für Asylsuchende und Geduldete und die Residenzpflicht für Geduldete sollten aufgehoben werden.
Zentral sind auch Verbesserungen bei den Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen. Essentiell ist die Übernahme der häufig hohen Kosten für Anerkennungsverfahren sowie die Verbesserung des Angebots und der Finanzierungsmöglichkeiten für Anpassungsqualifizierung.