Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe zu optimieren. Seit der Einführung des "Bildungs- und Teilhabepakets" für Kinder und Jugendliche (rückwirkend) zum 1.Januar 2011 haben sich an verschiedenen Stellen Schwierigkeiten bei der Umsetzung ergeben, die mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind und einem unbürokratischen Zugang zu den Leistungen entgegenstehen. Bei den vorgeschlagenen Änderungen handelt es sich um einen in der Bund-Länder-AG zum Bildungs- und Teilhabepaket erarbeiteten Minimalkonsens.
Der Deutsche Caritasverband fordert in seiner Stellungnahme neben den vorwiegend den Verwaltungsaufwand betreffenden Änderungen weitergehende Schritte, insbesondere:
- die ausreichende Information und Aufklärung über Bildungs- und Teilhabeleistungen,
- die Ausweitung der Lernförderung,
- die Aufnahme von Kindern, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, in den Kreis der Anspruchsberechtigten,
- die Verstetigung zusätzlicher Schulsozialarbeit durch eine Finanzierung durch den Bund.