Zusammenfassung der Idee eines sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) - die ausführliche Position finden Sie im PDF-Dokument unten zum Download:
Die Arbeitsmarktpolitik hat sich in den letzten Jahren stark auf Personen konzentriert, die vergleichsweise schnell in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten. Dringend erforderlich sind langfristig angelegte Arbeitsmarktinstrumente, die eine passgenaue Förderung von Personen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen möglich machen. Der Deutsche Caritasverband (DCV) geht davon aus, dass zwischen 100.000 und 400.000 Personen einer längerfristigen Förderung bedürfen.
- Ein Teil der Personen muss erst an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung herangeführt werden. Der DCV fordert für diese Gruppe die Weiterentwicklung der Arbeitsgelegenheiten zu Integrationsjobs. Die geltenden Kriterien der Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II, welche die Erfordernis von Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentlichen Interesse vorschreiben, sind nicht dazu geeignet, eine Qualifizierung im Rahmen einer sinnvollen und arbeitsmarktnahen Beschäftigung zu ermöglichen. Sozialpädagogische Begleitung muss als begleitende Förderung aus einer Hand gewährleistet sein. Die Tätigkeitsfelder werden im Rahmen eines lokalen Konsenses festgelegt.
- Die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II muss weiterentwickelt werden, damit arbeitsmarktferne Personen nach der Förderung in einer 16d-Maßnahme durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden können. Da es sich bei sozialversicherungspflichtiger öffentlich geförderter Beschäftigung um ein teures Instrument handelt, wird politisch der Passiv-Aktiv-Transfer diskutiert.
- Der DCV hält eine Erprobung des Passiv-Aktiv-Transfers im Rahmen eines Modellprojekts für sinnvoll. Der Vorschlag des Bundesrates, die Zusammenführung von Passiv-Mittel und Aktivmitteln auf die Regelleistungen und Eingliederungsmittel zu begrenzen, wird abgelehnt. Die Idee, die Lohnkosten zu einem großen Anteil aus eingesparten Passivmitteln zu finanzieren, wird hierdurch nicht erfüllt, da die Finanzierung allein zu Lasten von Bundesmitteln gehen würde.
- Der DCV hält es nicht für sinnvoll, einen Passiv-Aktiv-Transfer individuell vorzunehmen. D.h., es sollten nicht auf den Einzelfall bezogen passive und aktive Mittel zusammengebracht werden. Vielmehr scheint es sinnvoll auf dem Weg einer pauschalen Betrachtung kalkulierte Einsparungen bei den Regelleistungen und den Kosten für Unterkunft in einem separaten Haushaltstopf zusammenzuführen.
- Haushaltsrechtlich ist eine Zusammenführung der Mittel möglich. Erforderlich ist es, im Einzelplan des BMAS einen separaten Untertitel für Maßnahmen nach § 16 e SGB II mit PAT Finanzierung einzuführen. Eingebracht werden die eingesparten Regelleistungen. Der Haushaltstitel "Arbeitslosengeld II" wird um die eingebrachte Summe entsprechend gekürzt. Die eingesparten Kosten der Unterkunft könnten ebenfalls eingebracht werden, wenn im Einvernehmen mit den Bundesländern hier der "Bundeszuschuss zu den Kosten der Unterkunft und Heizungen" nach § 46 Abs. 5 SGB II anteilig gekürzt würde. Voraussetzung ist, dass die zu fördernde Personengruppe mit einem Schlüssel pro Bundesland im Einvernehmen mit den Ländern festgelegt wird.
- Die Förderung von Personen durch das Instrument § 16 e SGB II mit PAT- Finanzierung sollte sich auf Personen beschränken, die sehr lange ohne Unterbrechung aus dem Erwerbsleben sind (denkbar zwei bis drei Jahre). Die Förderhemmnisse dürfen nicht allein zugeschriebener Art sein (wie Alter, Geschlecht/Familienkontext, Migrationshintergrund), sondern müssen auch gesundheitliche oder soziale Einschränkungen umfassen.
- Eine längerfristige Förderung ist sinnvoll. Nach einer Erstförderung von zwei Jahren sollte die Förderung jährlich überprüft werden. Überprüft werden sollten dabei nicht nur die Möglichkeit zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, sondern auch die Fortschritte bei der sozialen Teilhabe, der Alltagsstrukturierung sowie der psychischen und physischen Stabilisierung. Entsprechend der Leistungsfähigkeit sollte auch die Höhe des Eingliederungszuschusses bestimmt werden und im Einzelfall bis zu 100 Prozent möglich sein.
- Förderfähig sollten alle Arbeitgeber sein, also auch die Privatwirtschaft.
- Sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Arbeitgeber muss im Rahmen der Förderung finanziert werden.