Statistisch gesehen waren die Antragsteller im Jahr 2015 zu 70 Prozent männlich, zu 71 Prozent jünger als 30 Jahre und zu einem Drittel minderjährig. Es wird eine Herausforderung sein, diese überwiegend jungen Menschen in die Gesellschaft und in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren und sie sozial abzusichern. Zugleich stellt sich die Frage, ob sich durch diese neue Situation bzw. geänderten Rahmenbedingungen grundsätzliche Änderungsbedarfe in sozialpolitischen Handlungsfeldern ergeben.
Der Deutsche Caritasverband hat daher ein Positionspapier vorgelegt, in dem er Handlungsoptionen in den unterschiedlichen bestehenden Sozialsystemen benennt. Er fordert dort unter anderem:
- Fortschreibung des Mindestlohns ohne Sonderregelungen nur für Schutzsuchende
- Aufstockung der Eingliederungsmittel im SGB II und des Verwaltungsbudgets
- explizite Nennung der Beseitigung migrationsspezifischer Probleme im Gesetzesauftrag von SGB II und SGB III
- Zweckbindung des Bundeszuschusses zum sozialen Wohnungsbau
- den Ausbau der Platzkapazitäten bei der Kindertagesbetreuung
- die Sicherstellung einheitlicher Bildungsstandards und Erarbeitung eines Konzepts durch die Kultusministerkonferenz, nach dem Flüchtlingskinder bundesweit in den Erstaufnahme-Einrichtungen und auch danach auf die Beschulung in Regelklassen vorbereitet werden können
- Verbesserung der rechtlichen Bedingungen für die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums für Schutzsuchende