Um der Glaubwürdigkeit willen kündigen kirchliche Arbeitgeber Mitarbeitern, die als Geschiedene wieder heiraten. Doch diese Praxis hält folgenden theologisch-ethischen Überlegungen zu den Loyalitätsobliegenheiten im kirchlichen Dienst nicht stand.
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Mit „Amoris laetitia“ rückt Papst Franziskus von der Lehrmeinung seiner Vorgänger ab: Durch eine zweite zivile Ehe laden sich die Gläubigen nicht zwangsläufig eine schwere Schuld auf. Der Papst plädiert für Gewissensentscheidung und Einzelfallprüfung.
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