Das reformierte Aufenthaltsrecht ist eine Chance für alle, denen bisher die Unterstützung bei Spracherwerb und Arbeitsintegration versagt blieb. Allerdings gilt die Erlaubnis nur für ein Jahr, in dem die Geflüchteten viel schaffen müssen: überwiegender Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit, Sprach- und Rechtskenntnisse.
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Projektbeauftragter für das Projekt „Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge – Projektverbund Baden“