Die Rechtsvereinfachung im SGB II wurde lange diskutiert und verfolgte gute Absichten. Im nun vorliegenden Gesetzesentwurf sei die Mehrheitsmeinung mit Stammtischparolen untergraben worden, so Birgit Scheibe, Rechtsanwältin in der Sozialjuristische Beratung der Schwangerschaftsberatungsstellen im DiCV Münster.
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