Der in Deutschland noch junge Ansatz der Desistance1 betrachtet den Ausstieg aus kriminellen Karrieren als sozialen Prozess – und geht gleichzeitig von der Lebensrealität des Individuums aus. Das macht ihn vielversprechend.
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Die Gefangenvergütung in Nordrhein-Westfalen und Bayern ist verfassungswidrig, so ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Gefangenenvergütung muss verändert werden – entweder durch eine höhere monetäre Vergütung oder durch spürbare andere Leistungen.
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