Der Sonderweg der Kirchen, Arbeitsvertragsrecht auf dem sogenannten Dritten Weg zu setzen, impliziert, dass Leitende und Beschäftigte in einer sogenannten Dienstgemeinschaft eine gemeinsame Verantwortung tragen für das Wohlergehen des Betriebes.
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In NRW soll eine Pflegekammer eingerichtet werden, die aus Sicht ihrer Befürworter den Pflegeberuf aufwerten soll. Die Gegner sehen das Vorhaben kritisch, denn Probleme wie Vergütung und Arbeitsbedingungen könnten nicht von einer Kammer gelöst werden.
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