Das Bundesteilhabegesetz hat auch Einfluss auf das Schwerbehindertenarbeitsrecht. So sind Kündigungen ohne die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam.
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Viele Arbeitgeber möchten Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, befristet weiterbeschäftigen. Arbeitsrechtlich ist dies mehr als problematisch. Eine neue Vorschrift räumt nun zusätzliche Optionen für die befristete Beschäftigung von Rentnern ein.
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