Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Hospiz- und Palliativversorgung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgung kranker und sterbender Menschen getan. Zu begrüßen sei der grundlegende Ansatz des Gesetzentwurfs, die allgemeine ambulante Palliativversorgung zu etablieren und flächendeckend auszubauen.
Würdevolle und kompetente Begleitung sicherstellen
"Die von der Regierung geplante Summe reicht jedoch nicht aus, um die Situation nachhaltig zu verbessern", so Neher. "Allein um in den stationären Pflegeeinrichtungen den Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten umzusetzen, braucht es erheblich mehr Geld, als im Gesetzentwurf vorgesehen ist". Die Hospiz- und Palliativversorgung müsse in den Pflegeheimen und Krankenhäusern umfassend ausgebaut werden. "Die meisten Menschen sterben in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Sie brauchen dort eine würdevolle und kompetente Begleitung", fordert Neher.
Der vorliegende Entwurf sieht auch vor, ambulante Hospizdienste künftig besser finanziell auszustatten. So ist geplant, die Sachkosten künftig über die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren. Die Höhe der Finanzierung ist jedoch nicht definiert. "Das schafft bei den ambulanten Hospizdiensten keine ausreichende Planungssicherheit", so Neher. "Menschen in ihrer letzten Lebensphase brauchen bestmögliche Versorgung, Pflege und menschliche Zuwendung. Dies ist eine Aufgabe nicht nur der Politik, Krankenkassen, Ärzte und Sozialstationen, sondern für uns alle", so Neher.