Aus christlicher Sicht sehen der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland die Erweiterung des palliativen und hospizlichen Angebotes als wichtigen Bestandteil zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens. Die Wahrung der gottgegebenen Würde jedes Menschen, auch im Sterben, ist Ziel und Aufgabe christlichen Handelns.
Einen Schwerpunkt des Referentenentwurfs bildet die gezielte Weiterentwicklung der Spezialversorgung. Hierzu zählen die Verbesserung der Finanzierungsgrundlagen stationärer Hospize, die Stärkung der ambulanten Hospizdienste, die Einführung eines Schiedsverfahrens bei den Verträgen zur Versorgung mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und die Anerkennung von Palliativstationen als besondere Einrichtungen im Rahmen der Krankenhausfinanzierung. Zum anderen wird das Ziel verfolgt, die allgemeine Palliativversorgung in der Regelversorgung aufzubauen, zu stärken und weiterzuentwickeln. Für den vertragsärztlichen Bereich werden zusätzliche Vergütungen zur Steigerung der Qualität und für die Koordination und Kooperation mit anderen Leistungserbringern vorgesehen. Im allgemeinen ambulanten palliativ-pflegerischen Bereich soll die Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege entsprechend weiterentwickelt werden. All diese Ansätze werden im Grundsatz nachdrücklich geteilt, wenngleich wir auch im Einzelnen zum Teil deutlichen Korrekturbedarf an den Regelungen sehen.
Zu geringe Mittel für Personal eingeplant
Ein weiteres Ziel des Referentenentwurfs ist die Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen. Dieses Ziel erfordert eine bessere Personal- und Ressourcenausstattung der stationären Pflegeeinrichtungen. Für die gesundheitliche Versorgungsplanung sind jedoch nur Mittel im Umfang eines vom BMG so bezeichneten unteren mittleren zweistelligen Millionenbereiches vorgesehen (S. 4). Nach unseren Berechnungen müssen für eine bessere Personalausstattung jedoch Mehrausgaben im Umfang zwischen 250 und 500 Millionen Euro angesetzt werden. Hier bedarf es deutlicher Nachbesserungen. Grundsätzlich anmerken möchten wir zudem, dass im Gesetzentwurf systematisch zu ergänzen ist, dass den besonderen Belangen von Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, suchtkranken und wohnungslosen Menschen, aber auch Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund besonders Rechnung zu tragen ist.
Als kirchliche Wohlfahrtsverbände weisen wir darauf hin, dass in der Beschreibung von Problem und Ziel (Abschnitt A) des Gesetzentwurfs sowie in der Begründung zum allgemeinen Teil an geeigneten Stellen zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass schwerkranke und sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase nicht nur die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung und Pflege benötigen, sondern auch psychosoziale sowie seelsorgerische Betreuung benötigen.
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