"Langzeitarbeitslose haben ein Recht darauf, dass ihre vom Staat gewährte Grundsicherungsleistung auskömmlich für ein Leben in Würde ist und ihnen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Dafür setzt sich die Caritas ein", so Neher. Am Beispiel der Energiekosten zeige sich, dass der Regelbedarf nicht ausreichend ist.
Regelsatz gibt Hartz-IV-Empfängern keine Reserven
Zudem dürften verdeckt Arme nicht als Teil der Ausgangsgruppe für die Berechnung der Grundsicherung genommen werden. Seröse Schätzungen haben gezeigt, dass viele Haushalte trotz geringer Einkommen keine Leistungen beantragen. Die Caritas hat wiederholt gefordert, Konsequenzen aus dieser Tatsache zu ziehen und die Referenzgruppe entsprechend zu bereinigen.
"Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2014 deutlich gemacht, dass Hartz-IV-Empfänger eine Flexibilitätsreserve brauchen, um unerwartete oder außergewöhnliche Belastungen ausgleichen zu können. Doch erneut findet sich in den vorliegenden Berechnungen des Regelbedarfs keine Luft. Wie auch in den vergangenen Jahren ist er wieder auf Kante genäht", kritisiert Neher.