Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Studie zum Stromkonsum des Deutschen Caritasverbandes, des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Stromspar-Check PLUS. Der Deutsche Caritasverband bezieht darauf aufbauend Position, welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut notwendig sind.
Eine ausreichende Grundversorgung mit Strom, Gas und Heizenergie gehört zum Existenzminimum eines Menschen. Nur wenn sie gewährleistet ist, ist die Wohnung tatsächlich bewohnbar und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglich. Ist die Grundversorgung nicht sichergestellt, droht eine sogenannte Energiearmut.
Es ist Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, auch bedürftigen Menschen eine ausreichende Grundversorgung mit Energie zu gewährleisten. Der Deutsche Caritasverband fordert daher auch wegen seiner zahlreichen Erfahrungen im Projekt Stromspar-Check Plus (SSC) ein Bündel von Maßnahmen, um Energiearmut, insbesondere der unzureichenden Versorgung mit Strom, zu begegnen:
- Die Anteile für Strom im Regelbedarf reichen nicht aus, um die Stromkosten von Haus-halten im Grundsicherungsbezug zu decken. Der Stromanteil im Regelbedarf muss deswegen nach Ansicht der Caritas auf Basis der durchschnittlichen Stromkosten der Grundsicherungsempfänger berechnet werden. Dies gilt auch für den Stromanteil in den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche.
- Der Mehrbedarf für die dezentrale Aufbereitung von Warmwasser mit Strom ist als pro-zentualer Zuschlag zum Regelbedarf ausgestaltet. Um zumindest im Durchschnitt be-darfsdeckend zu sein, müssen die Prozentwerte erhöht werden.
- Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, auf kurzfristige, außergewöhnlich hohe Preissteigerungen im Bereich Strom auch außerhalb der jährlichen Fortschreibung zu reagieren und die Regelbedarfe ggf. anzupassen.
- Für Haushalte mit geringem Einkommen müssen kostenfreie Angebote für eine umfas-sende Energieberatung zur Verfügung stehen.
- Stromsperren machen ein geregeltes Alltagsleben so gut wie unmöglich. Sie müssen deswegen vermieden werden. Bei Stromschulden ist mit Einverständnis der Grundsi-cherungsempfänger ein Verfahren zu vereinbaren, um die Energieversorgung sicherzu-stellen. Prepaid-Zähler können außerdem helfen, eine Stromsperre zu vermeiden. Des Weiteren müssen Beratung angeboten werden und die Abschlagszahlungen regelmäßig mit den tatsächlichen Kosten verglichen werden.