Die Schwangerschaftsvorsorge hat sich rasant weiter entwickelt. Immer mehr Risiken für Mutter und Kind können frühzeitig entdeckt und vermieden werden. Diese grundsätzlich gute Entwicklung zeigt gleichzeitig auch negative Auswirkungen. So führt die Möglichkeit, geschädigte Chromosomen zu identifizieren, heute bereits in vielen Fällen dazu, dass bei einem Hinweis auf ein Down-Syndrom-Risiko des Kindes die Schwangerschaft abgebrochen wird.
Der Wunsch von Eltern nach einem gesunden Kind ist verständlich. Dieser Wunsch kann jedoch nicht der alleinige Bewertungsmaßstab der Entscheidung für oder gegen die Fortführung einer Schwangerschaft sein. In kritischen Situationen gilt es, betroffene Frauen und Männer zu begleiten, zu beraten und über das Leben mit einem Kind mit Down-Syndrom zu informieren. Eine lebensbejahende Gesellschaft zeigt sich gerade im Umgang mit den individuellen Fähigkeiten, Unzulänglichkeiten und Einschränkungen ihrer Mitglieder.
Die Aufnahme des Bluttests in die kassenärztlichen Leistungen ist jedoch als Hinweis darauf zu verstehen, dass Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft zunehmend nicht mehr erwünscht sind. Die Erfahrungen der katholischen Schwangerschaftsberatung zeigen deutlich, dass der Druck auf Eltern wächst, nach Möglichkeit Erkrankungen oder Auffälligkeiten des ungeborenen Kindes frühzeitig aufzudecken und gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass dieses Kind nicht geboren wird.
„Wenn sich der Wert eines Menschen danach bemisst, ob er nach gängigen Vorstellungen gesund ist, dann führt dies dazu, Menschen in lebenswert und nicht lebenswert einzuteilen. Diese Entwicklung gilt es zu verhindern“, betont Caritas-Präsident Peter Neher. Denn sonst wächst die Gefahr, dass das, was für den ungeborenen Menschen gilt, auch schnell zum Maßstab für jeden Menschen werden kann.
„Wir wollen in einer Welt leben, in der der Grundkonsens weiter besteht, dass jedes Leben mit der gleichen Würde ausgestattet ist“, macht Anke Klaus, Bundesvorsitzende des SkF, deutlich. „Behinderung droht als Lebensäußerung unter Generalverdacht gestellt zu werden. Das gilt es zu verhindern“, so Johannes Magin, CBP Vorsitzender.
CBP, DCV und SkF setzen sich entschieden für das Recht jedes Menschen auf Leben ein, unabhängig von seinen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Die Verbände lehnen die Ausweitung der kassenärztlichen Regeluntersuchung auf den sogenannten Bluttest ab.
Mit Fragen rund um das Thema Schwangerschaft und Pränataldiagnostik beschäftigt sich in diesem Jahr die von evangelischer und katholischer Kirche gemeinsam getragene Woche für das Leben unter der Überschrift „Kinderwunsch - Wunschkind – Unser Kind". Zahlreiche Schwangerschaftsberatungsstellen in Trägerschaft von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) sowie Einrichtungen des CBP bieten in der Woche für das Leben Veranstaltungen an.
Mit der von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland gemeinsam getragenen Aktion Woche für das Leben leisten die Kirchen seit mehr als 20 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung für den Wert und die Würde des menschlichen Lebens.
Nähere Informationen und Materialien zur diesjährigen Aktionswoche vom 14.4. bis 21.4.2018 erhalten Sie unter: www.woche-fuer-das-leben.de