Freiwilligkeit verlässlich finanzieren
Vierzig Millionen Euro weniger für Freiwilligendienste: Erneut sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 eine Mittelkürzung von über zwölf Prozent vor. Solche geplanten Kürzungen gefährden Freiwilligenplätze, selbst wenn sie im Bundestag noch mal zurückgenommen werden.
Denn: Ein freiwilliges Jahr orientiert sich am Schuljahr. Träger und Einsatzstellen müssen deshalb schon im Frühjahr wissen, welchen finanziellen Spielraum sie im aktuellen und im kommenden Jahr haben. Wenn die Gefahr besteht, dass die Haushaltsmittel im Laufe des Freiwilligenjahres gekürzt werden könnten, fallen – gewissermaßen prophylaktisch – Plätze schon im Vorfeld weg und Strukturen werden zurückgebaut. Zwar kämpfen Verbände und Freiwillige in diesen Haushaltsdebatten darum, dass die benötigten Gelder im parlamentarischen Verfahren wieder aufgestockt werden. Aber: Selbst wenn die Lobbyarbeit im November 2024 gelingt und die Kürzungen für 2025 zurückgenommen werden (wie es übrigens schon im vergangenen Jahr war), so kommt dieser Erfolg für den aktuellen Freiwilligen-Jahrgang 2024/25 zu spät. Für diesen musste bereits im Frühjahr 2024 mit den vorhandenen Mitteln geplant und kalkuliert werden.
Egal, wie die Haushaltsverhandlungen ausgehen: Es braucht eine langfristige Lösung. Sonst bricht langsam und leise, aber stetig eine tragende Säule der Demokratiebildung, der Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und des gesellschaftlichen Engagements weg.
Eine Initiative aller Verbände der Freiwilligendienste im In- und Ausland setzt sich dafür ein, einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienstplatz zu etablieren. Wenn dieses Recht auf einen Freiwilligendienst die Finanzierung sichert, ließe sich die Zahl der Engagierten bis 2030 verdoppeln. Ein solcher Rechtsanspruch bedeutet:
1. Jeder abgeschlossene Freiwilligenvertrag wird mit Bundesmitteln gefördert.
2. Freiwillige bekommen zudem eine Leistung auf BAföG-Höchstsatz-Niveau als Freiwilligengeld. Das sichert ihren Lebensunterhalt.
3. Alle jungen Menschen werden vom Bund mit einem Brief zu einem Dienst eingeladen und können an einem persönlichen Beratungsgespräch teilnehmen.
Ein Recht auf Dienst statt einer Pflicht: In der Debatte findet die Idee eines Dienstrechts vielfach Anklang in Politik und Zivilgesellschaft. Sowohl ein Papier der Bertelsmann-Stiftung als auch eine Machbarkeitsstudie der Hertie-Stiftung betonen, dass ein solcher Rechtsanspruch einen Freiwilligendienst für alle ermöglichen würde.