Wagnis der Pflegedienst-Betreiber: Studie schafft Transparenz
Rund ein Jahr nach Erscheinen der vielbeachteten Studie "Unternehmerisches Wagnis in der stationären Pflege" hat das Institut für Europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft (IEGUS) nun die Studie "Unternehmerisches Wagnis in der ambulanten Pflege" vorgelegt (Bestellbar unter: https://bit.ly/2YWaqo1). Durchgeführt im Auftrag des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste wurde sie durch einen Expert(inn)enbeirat begleitet und von vielen Pflegediensten, nicht zuletzt auch verschiedener Caritasverbände, in der Datensammlung unterstützt.
Unternehmerrisiko messen als Input für Verhandlungen
Zentraler Inhalt der Studie ist die Ableitung von betriebswirtschaftlichen Kalkulationsprinzipien, um auf Basis der Rechtsprechung und Gesetzgebung "das Unternehmerrisiko", das in § 89 SGB XI den Betreibern ambulanter Pflegedienste zugesprochen wird, bezifferbar und den Vergütungsverhandlungen zugänglich zu machen.
Die Studie unterteilt das Unternehmerrisiko in betrieblich-spezifische sowie in allgemeine Wagnisse. Letztere besitzen eine branchenunabhängige sowie eine branchenspezifische Komponente.
Als branchenunabhängige Komponente des allgemeinen unternehmerischen Wagnisses geht die Studie von 4,0 Prozent aus, das entspricht der mittleren Umsatzrendite der Unternehmen in Deutschland gemäß der Statistik der Deutschen Bundesbank über einen langen Zeitraum. Hier wählt IEGUS im Übrigen das gleiche Benchmark-Prinzip, wie es auch ein Kern des Empfehlungspapiers des Referats Sozialwirtschaft des Deutschen Caritasverbandes zum "Risikozuschlag in Pflegesatzverhandlungen" ist.
Um die branchenspezifische Komponente des allgemeinen Wagnisses abzuleiten, ist die Methode der sogenannten Risikoaggregation gewählt worden. Insgesamt 50 die Branche prägende Aspekte in den Feldern "demografische Entwicklung"‚ "politische Rahmenbedingungen", "Markt", "Innovation und Technik" sowie "ökologische Aspekte" wurden einzeln betrachtet und risikogerecht bewertet.
Zuschlag für allgemeines Wagnis bei 5,39 Prozent
Bei regionenneutraler Betrachtung ermittelt sich ein Zuschlag für das "allgemeine Wagnis" von 5,39 Prozent (Basis: 4,0 Prozent zuzüglich 1,39 Prozent als mittlerer branchenspezifischer Faktor). Dieser Wert berücksichtigt sowohl die großen Chancen der ambulanten Pflege - unter anderem eine demografiebedingte fast sichere Kundennachfrage sowie die stabile Liquidität der Kostenträger - als auch die Risiken angesichts politischer Rahmenbedingungen und des massiven Drucks des Arbeitsmarktes.
Regional differenziert liegt der ermittelte Zuschlagssatz damit zwischen 4,95 und 6,47 Prozent. Die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen im Ordnungs- und Leistungsrecht der Länder sowie individuelle Herausforderungen von Pflegediensten in Ballungszentren beziehungsweise anderen besonderen Regionen machen eine länder- und regionenspezifische Betrachtung des allgemeinen Wagnisses erforderlich.
Individuelle Wagnisse
Für die betrieblich-spezifischen Einzelwagnisse müssen pflegedienstindividuelle Plausibilisierungen nach wie vor im individuellen Verhandlungsgeschehen vorgenommen werden. Die Studie liefert hierzu eine Zusammenstellung der wichtigsten Risikoaspekte (wie zum Beispiel Kundenfluktuation oder Krankenstandsentwicklung), deren Systematisierung und die jeweilige Zuordnung, wie sie Eingang in die Kalkulation finden sollten. Empfehlungen für ebenfalls circa 50 operative Risikoaspekte und deren kalkulatorische Erfassung spricht die Studie aus. Ein Ergebnis hier: Für das sogenannte Leistungs- und Abrechnungsrisiko wird ein Zuschlag zum Budget der prospektiven Gestehungskosten in Höhe von drei Prozent beziffert.
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