Wer sich einbringen kann, lernt fürs Leben
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Alltag der Erziehungshilfen ist für viele Fachkräfte inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Das ist auch gut so, denn spätestens mit Inkrafttreten des Achten Sozialgesetzbuches (KJHG) 1990/1991 ist diese in der Jugendhilfe umfassend gesetzlich verankert. Doch besteht noch kein Grund zum Jubeln, da es offensichtlich Implementationsprobleme gibt.
Es mangelt nicht an Regelungen: Die bestehenden Regelungen müssen umgesetzt werden. Schon 2007 wurde in einer großen Jugendhilfestudie festgestellt, dass der Beteiligung konzeptionell zwar zentrale Bedeutung zukommt, die Umsetzung im pädagogischen Alltag der Erziehungshilfen allerdings einen hohen Entwicklungsbedarf aufweist.1 Dieser Bedarf wird erneut durch eine jüngere repräsentative Befragung unter circa 1000 Jugendlichen im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren in den stationären Erziehungshilfen gestützt. Darin geben 50 Prozent der Jugendlichen an, bei Entscheidungen im Hinblick auf Essen, Fernsehen und Taschengeld mitentscheiden zu dürfen, 30 Prozent, dass sie hier mitreden dürfen. Ähnlich verhält es sich bei der Nutzung von Handy, PC und Spielkonsolen. Überraschenderweise geben 45 Prozent der Jugendlichen an, dass sie keinen Zugang zu Internet und E-Mail haben. 20 Prozent der Befragten erleben Postkontrollen, 35 Prozent können ihre Privatsachen nicht verschließen. Nur jeder zweite Jugendliche kann sich jederzeit zurückziehen. Ebenfalls die Hälfte der Jugendlichen gibt an, Einschränkungen bei der Gestaltung ihres Zimmers oder des eigenen Outfits unterworfen zu sein.2
Solche Befunde geben zu denken, weil sich in ihnen ausdrückt, wie es um die Umsetzung von Beteiligung tatsächlich bestellt ist. Es gibt inzwischen zwar viele gute Praxisbeispiele, aber diese sollten noch weitere Verbreitung finden und viele Fachkräfte motivieren. An dieser Stelle soll es deshalb darum gehen, Ansatzpunkte auf dem Weg zu einer besseren Umsetzung von Beteiligung im Alltag der Erziehungshilfen aufzuzeigen. Wer das Thema Beteiligung in Einrichtungen der Erziehung und Bildung auf die Agenda setzt, ist gut beraten, wenn er die Thematik zunächst auf sich selbst bezieht.
Bei sich selbst anfangen
Man sollte Antworten auf die Frage finden, welche persönlichen Erfahrungen man mit Beteiligungsprozessen im privaten wie beruflichen Bereich gemacht hat und welche guten Gründe und Ziele, aber auch welche Befürchtungen man damit verbindet. Der eigene biografische Zugang, das heißt eigene positive Erlebnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Beteiligung bestimmen mein professionelles Handeln gegenüber Kindern und Jugendlichen maßgeblich mit. Die eigenen Beteiligungserfahrungen sind auch für Ambivalenzen und für die Werte und Grundhaltungen in meiner Pädagogik verantwortlich. Letztlich entscheidet sich über meine eigene Werthaltung zur Beteiligung, wie ich mit Kindern interagiere, welche Rechte ich ihnen zur Mitbestimmung und Selbstbestimmung einräume.
Eine Beteiligungskultur für die ganze Einrichtung
Auf einen weiteren Aspekt weist eine andere Studie hin: „... wenn die hauptamtlichen Fachkräfte nicht an der Regelerstellung beteiligt sind und somit bei einem erheblichen Teil ihres alltäglichen Arbeitsumfeldes nicht mitbestimmen können, kann man nicht von ihnen erwarten, dass sie die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, sich in der Einrichtung zu beteiligen.“3 Diese Beobachtung deutet an, dass ein pädagogisches Milieu, das von Beteiligung geprägt sein soll, davon abhängig ist, inwieweit auch Fachkräfte in ihren Einrichtungen eine Beteiligungskultur vorfinden. Insofern wäre ein erster Punkt zur Umsetzung einer ernst gemeinten Beteiligung, dass Einrichtungen der Erziehungshilfen eine Beteiligungskultur für die gesamte Institution vorhalten sollten.4 Diese Kultur bezieht sich auf die Kinder und Jugendlichen, aber auch auf die Erzieherin, den Psychologen, die Abteilungsleiterin, den Hausmeister und die Sekretärin. Somit ist Beteiligung ein umfassendes Organisationskonzept, das auf Mitbestimmung und Mitsprache aller Personen in einer Institution fußt. Dies bringt umfassende Umsteuerungsprozesse mit sich und ist nicht von heute auf morgen zu haben. Vor allem gilt: Ein bisschen Beteiligung geht eben nicht. Vielerorts bestehen im Hinblick auf mehr Mitarbeiterbeteiligung erhebliche Ängste.
„Ich kann etwas bewegen“
Es gehört inzwischen zum sozialpädagogischen Grundwissen, dass Beteiligungserfahrungen persönlichkeitsbildend wirken. Kinder und Jugendliche benötigen gelungene Erfahrungen der Beteiligung, damit sie psychisch wachsen können. Im Sinne der Selbstwirksamkeit sollten sie erleben können, dass sie fähig sind, in ihrer Umwelt etwas zum Positiven hin zu verändern. Nur so können Kinder und Jugendliche ihr oft verloren gegangenes Selbstwertgefühl wiederfinden und lernen, sich nicht aufzugeben. Insbesondere Kindern und Jugendlichen, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe betreut und unterstützt werden, müssen solche Erfahrungsräume eröffnet werden. Meist sind sie dort, weil sie die komplizierten Problem- und Lebenslagen, in denen sie sich befinden, nicht ohne die Anschubhilfe von Professionellen bewältigen können. Selbstwirksamkeitserfahrungen haben für die Kinder und Jugendlichen vor diesem Hintergrund eine zentrale Bedeutung. Häufig fehlen ihnen Erfahrungen der Beteiligung in ihren Herkunftsmilieus. Ihnen solche Bildungs- und Erfahrungsräume zu eröffnen ist Aufgabe und Qualität der Leistungen der Erziehungshilfen.5
Soziales Lernen findet in stationären, teilstationären und ambulanten Settings statt, weil dies zum Aufgabenspektrum der Erziehungshilfen gehört. In vielen formellen und informellen Situationen des pädagogischen gelebten Alltags bestehen Chancen für Bildungsprozesse. Der Vorteil, den die Erziehungshilfen dabei haben: Sie müssen keine sozialen Situationen inszenieren, in denen dies gelingen kann. Beteiligung kann vielmehr alltagsnah gelebt werden – und gerade das ist von hoher sozialpädagogischer Relevanz. So ist Ende 2009 ein weiterer guter Grund für mehr Beteiligung im Alltag der Erziehungshilfen hinzugekommen: Im Kontext des Bundesmodellprogramms „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ stellte das Institut für Soziale Arbeit fest, dass Beteiligungschancen im pädagogischen Alltag zugleich „ein entscheidender Faktor für die Wirksamkeit der Hilfe“6 sind. Wir können mittlerweile viele gute Gründe anführen, warum sich Beteiligung lohnt: Es geht um die Gewährleistungspflicht der Träger, denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung. Zudem gibt es gute pädagogische und psychologische Gründe. Dazu gehört, dass eine qualitativ gute Pädagogik nicht ohne Beteiligung auskommt.7 Zu guter Letzt ist Beteiligung ein Vehikel und zugleich eine Garantie dafür, dass erzieherische Hilfen auch tatsächlich bei den Kindern und Jugendlichen ankommen und ihre Wirkung entfalten können.
Auch Schutz vor Missbrauch in Institutionen
Derzeit beobachten wir, dass viele Institutionen, in denen Kindern und Jugendlichen Erziehung und Bildung zuteil wird und in denen sie Freizeit verbringen, an Glaubwürdigkeit verlieren. Auch reformpädagogische Einrichtungen, die sich als fortschrittliche Alternativen zu anstaltsförmigen und hierarchischen Einrichtungen verstanden, sind davon nicht ausgenommen. Selbst Institutionen, die bewusst auf Hierarchien verzichten wollten, zeigten sich als nicht frei von Machtstrukturen. Abschottung nach außen und ein elitäres Selbstverständnis haben dazu beigetragen, dass Machtmissbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht unterbunden wurde und – wie sich zeigt – auch nicht nach außen dringen konnte. Auch vor dem Hintergrund fragwürdiger Erziehungspraktiken der Vergangenheit, wie sie am „Runden Tisch Heimerziehung“ verhandelt werden, erschüttern uns diese Meldungen. Beim „Runden Tisch Kindesmissbrauch“ werden weitere Geschichten zutage treten. Es geht hier aber nicht ausschließlich um Ereignisse der Vergangenheit. Leider wird auch heute noch das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen missachtet und Macht missbraucht.
Es ist darum an der Zeit, dass der Schutz von Kindern in Einrichtungen mehr Verbindlichkeit erhält. Das Thema der Gewährleistung von Beteiligung ist eng damit verbunden. Die Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, die Beteiligung als Gewährleistungspflicht der Träger zu verstehen und die Betriebserlaubnis an sie zu koppeln, ist ein erster Schritt in diese Richtung.8 Eine höhere Verbindlichkeit soll nunmehr in die Hände der Heimaufsicht gelegt werden. Es wäre sicherlich ratsam, auch bei Maßnahmen des institutionellen Kinderschutzes so zu verfahren. Letztlich ist die Gewährleistung von Beteiligung sowie des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Erziehungshilfen eine Frage guter Qualität und eine Verpflichtung dazu.
Im Alltag auf Augenhöhe
Es gibt inzwischen sehr kluge und kreative Beispiele dafür, wie in den Erziehungshilfen mehr Beteiligung für Kinder und Jugendliche gewagt wird. Im Rahmen des Projekts „Gelingende Beteiligung im Heimalltag aus der Sicht von Jugendlichen“ an der Hochschule Landshut wurde gute Praxis gebündelt, gestärkt und verbreitet. Auf der Website www.diebeteiligung.de, die inzwischen von allen Erziehungshilfefachverbänden getragen wird, finden sich einerseits vielfältige Materialien zur strukturellen Absicherung von Beteiligung durch Verfahren: Dazu gehören zum Beispiel Beschwerdeverfahren, Kinderrechtskataloge, Informationsbroschüren in kindergerechter Sprache, Prozessbeispiele zur Entwicklung eines Verhaltenskodex zur Beteiligung, Beispiele für regelmäßige Nutzerbefragungen etc. Es finden sich zudem Ansätze für den praktischen Alltag: So entwickeln Einrichtungen mit Kindern eine Informationsplattform, auf der diese die Einrichtung aus ihrer Sicht darstellen. Es finden sich Projekte wie ein Musical, das mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet und aufgeführt wird. Es gibt Beispiele für „Peer-Education“, etwa wenn Jugendliche in einer Einrichtung Jüngere anleiten und unterstützen. Die Spannbreite gelebter Beteiligung und Kommunikation auf Augenhöhe ist sehr groß. Es gibt heute viele didaktische Anregungen, um Beteiligung als kreativen und pädagogisch wertvollen Prozess zu gestalten. Materialien wurden etwa von der Bundeszentrale für politische Bildung, vom Deutschen Kinderhilfswerk und von Unicef erarbeitet.
Im Rahmen des oben erwähnten Projekts an der Hochschule Landshut haben uns Jugendliche gelehrt, dass Beteiligung nicht nur Gremienarbeit bedeutet und dass sie nur durch Verfahren abzusichern ist. Beteiligung wird erst dann spannend, wenn es für Kinder und Jugendliche etwas eigenverantwortlich zu entscheiden gibt: Quasibeteiligung ist nicht dasselbe. Die Kinder und Jugendlichen wollen involviert werden und ihre Ideen einbringen. Wir haben zudem gelernt, dass Kinder und Jugendliche als Alltagsexperten oft mehr gute praxisbezogene Ideen haben als die Fachkräfte (Formalexperten), weil sie die Bedürfnislagen am besten kennen. Dies ist ein weiterer guter Grund, mehr Beteiligung in den Erziehungshilfen zu wagen.
Anmerkungen
1. Vgl. u.a. Pluto, Liane et al.: Kinder- und Jugendhilfe im Wandel : Eine empirische Strukturanalyse. München, 2007.
2. Vgl. Sierwald, Wolfgang: Gelingende Beteiligung im Heimalltag. Eine repräsentative Erhebung bei Heimjugendlichen. In: Dialog Erziehungshilfe, AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. (Hrsg.), Heft 2/3/2008, S. 35–38.
3. Gragert, Nicola et al.: Entwicklungen (teil)stationärer Hilfen zur Erziehung. Ergebnisse und Analysen der Einrichtungsbefragung 2004. Deutsches Jugendinstitut (DJI) (Hrsg.), München, 2005, S. 27.
4. Hansbauer, Peter; Kriener, Martina: Erziehung braucht eine Kultur der Partizipation. In: Diakonieverbund Schweicheln e.V. (Hrsg.): Erziehung braucht eine Kultur der Partizipation. Hiddenhausen, 2006, S. 9–34.
5. Vgl. Quality4Children (Hrsg.): Standards für die Beteiligung von fremd untergebrachten Kindern und jungen Erwachsenen in Europa. Innsbruck, 2007 (dt.) (www.quality4children.info).
6. ISA Planung und Entwicklung GmbH (Hrsg.): Praxishilfe zur wirkungsorientierten Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung. Band 9 der Schriftenreihe Wirkungsorientierte Jugendhilfe. Münster, 2009. Modellprogramm des BMFSFJ zur „Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78a ff SGB VIII“. Münster, 2009.
7. Vgl. Wolff, Mechthild; Hartig, Sabine: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung : Empfehlungen des Projekts „Beteiligung – Qualitätsstandard für Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung“. Sozialpädagogisches Institut (SPI) im SOS-Kinderdorf e.V. (Hrsg.), München, 2006.
8. Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) (Hrsg.): Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe. Eine Arbeitshilfe für die Aufsicht nach §§ 45 ff. SGB VIII. Eine Orientierung für Träger der Jugendhilfe. Hamburg, 2009 (www.bagljae.de).