Sterbehilfe in Deutschland – Orientierungshilfe für Einrichtungen und Dienste
Daneben ist die Suizidprävention zur verbessern und zum Schutz vor Pressionen eine gesetzliche Regulierung der Sterbehilfe auf den Weg zu bringen.
Am 26. Februar 2020 hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das im Strafgesetzbuch verankerte (vgl. § 217 Abs. 1 StGB) strafbewehrte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Damit können Organisationen, die Sterbehilfe anbieten, in Deutschland (wieder) unter bestimmten Voraussetzungen, für die das Urteil nur einen groben Rahmen gesetzt hat, tätig werden.
Wie viele Menschen seither von den Sterbehilfeorganisationen bei ihrem Suizid begleitet wurden, kann nur geschätzt werden, da assistierte Suizide in der Suizidstatistik der Bundesrepublik bisher nicht eigens ausgewiesen werden. 2022 war jedoch in der Suizidstatistik ein deutlicher Anstieg der absoluten Zahlen um 9,8 Prozent im Vergleich zum Jahr davor zu verzeichnen. Das ist der stärkste prozentuale Anstieg binnen eines Jahres seit 1980.
Aus anderen Ländern, die schon länger den assistierten Suizid ermöglichen, ist bekannt, dass durch die Ermöglichung des assistierten Suizids die Suizidzahlen insgesamt wieder - und zwar kontinuierlich - ansteigen.