Wenn das Geld in der Ausbildung nicht reicht
Deine Eltern müssen laut Gesetz (§ 1610 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) für deinen Unterhalt sorgen, solange du deine (erste) Ausbildung machst. Das können sie tun, indem sie dich bei sich wohnen und essen lassen. Wenn die Ausbildungsstelle zu weit weg ist, müssen sie dich finanziell unterstützen. Wie viel sie bezahlen, berechnet sich danach, ob du unter oder über 18 Jahre alt bist.
Haben deine Eltern nicht genügend Geld für deinen Unterhalt, hast du unter Umständen einen Anspruch auf
- BAföG für (Berufs-)Schüler(innen). Kommt in Frage, wenn du unter 30 Jahre alt bist und es sich um deine erste Ausbildung handelt. Anträge musst du beim Amt für Ausbildungsförderung stellen. Alle Adressen sowie die Bedingungen für diese Förderung, die du nach der Ausbildung übrigens nicht zurückzahlen musst, findest du auf www.bafög.de.
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Diese finanzielle Unterstützung kannst du von der Agentur für Arbeit bekommen, wenn du während der Berufsausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst. Hier findest du detaillierte Infos zum BAB. Wie hoch die Beihilfe in deinem Fall ist, kannst du über diesen Online-Rechner ermitteln.
- Bürgergeld. Das steht dir beispielsweise zu, wenn du keine Bundesausbildungsbeihilfe bekommst, weil deine Eltern zu viel verdienen – diese dir aber den Unterhalt verweigern.
- Zuschüsse zur Miete.
Wenn das erste Gehalt nicht rechtzeitig kommt
Wenn du die Ausbildung beginnst, dauert es manchmal eine ganze Weile, bis das erste Geld kommt. Falls du in dieser Übergangsphase deine Miete und sonstige Posten nicht bezahlen kannst, gib bitte unbedingt allen sofort Bescheid, damit sie wissen, dass das Geld kommt, sobald die Förderung läuft. Dann sollte die Verzögerung kein Problem sein.
Auch das Kindergeld steht dir zu
Deine Eltern erhalten in der Regel für dich Kindergeld, nach dem du sie fragen kannst. Falls sie es dir nicht geben wollen, kannst du einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen und das Geld direkt vom Amt auf dein Konto überweisen lassen.
Wenn ein oder beide Elternteile nicht mehr leben, hast du Anspruch auf Halbwaisen- oder Waisenrente. Informiere dich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung.