Schwitzen statt im Knast sitzen
Wie Timo R. (Name geändert) gibt es pro Jahr tausende Fälle, bei denen die Verurteilten die Geldstrafe nicht zahlen können. Kathrin Hartwich vom Projekt EinsA des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege Freiburg hilft Verurteilten, die Haftstrafe zu vermeiden. "Schwitzen für andere, statt im Gefängnis sitzen" ist das Prinzip der gemeinnützigen Arbeit. Die Sozialarbeiterin betreute auch Timo. Drei Vorschläge gab sie ihm mit nach Hause: Eine Stelle in einer Werkstatt für behinderte Menschen, eine im Jugendhilfezentrum und einen Job im Seniorenpflegeheim. Timo entschied sich für das Seniorenpflegeheim. Als Hilfe des Hausmeisters arbeitete er dort 240 Stunden und "bezahlte" auf diese Weise seine Geldstrafe.
Arbeiten im Krankenhaus oder Tierpark
"Wird ein Erwachsener zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht zahlen kann, muss er beim Gericht einen Antrag auf Tilgung der Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit stellen", erklärt Rupert Jakob von der Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe. Dazu muss er dem Gericht beweisen, dass er die Strafe finanziell nicht stemmen kann, etwa durch einen Arbeitslosenbescheid oder eine Lohnabrechnung.
"Akzeptiert die Staatsanwaltschaft den Antrag, kümmern wir uns um eine Stelle für den Betroffenen", sagt Rupert Jakob. Dabei kann die Münchener Beratungsstelle, wie alle anderen Straffälligenhilfen deutschlandweit aus einem großen Pool an Einsatzstellen schöpfen. Ob in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Tierparks oder auf Friedhöfen - an Arbeit für das Gemeinwohl mangelt es nicht. Während des Einsatzes haben die Sozialarbeiter ein Auge darauf, dass die Arbeit vollständig und gewissenhaft gemacht wird.
Im Anschluss eine feste Arbeitsstelle
Kathrin Hartwich staunte nicht schlecht, als sie nach zwei Monaten einen Anruf des Pflegeheims erhielt. Timo habe seine Aufgaben in so überzeugender Weise gemacht, dass das Heim ihm eine dauerhafte Arbeitsstelle gab. Bei Timo wurde die zunächst ungeliebte Strafe zu einem Neubeginn.