Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden bestraft. Der Strafzettel wegen der abgelaufenen Parkuhr mag nicht der Rede wert sein. Schwieriger wird es wenn die Geldstrafe höher, das Familieneinkommen niedriger oder die Haftzeit länger ist. Dann türmen sich für die Angehörigen und Betroffenen weitere Fragen auf. Die Caritas hilft auch hier.
Erfahren Sie alles über den Mutter-Kind-Vollzug: Wie inhaftierte Mütter und ihre Kinder unterstützt werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Beratungsangebote es gibt. Finden Sie in hier Antworten auf häufig gestellte Fragen und wertvolle Informationen.
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Mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich bundesweit in der Straffälligenhilfe der Caritas und ihrer Fachverbände. Ihr Ziel: Menschen zu stärken und sie zu ermutigen, ihre Lebenssituation zu verbessern. Die Hilfe ist kostenlos, professionell und richtet sich an Straffällige und deren Angehörige.
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„Meine Lebensgefährtin sitzt im Gefängnis. Kann ich ihr Geld schicken, damit sie sich etwas zum Essen kaufen kann?“ – „Seit mein Mann im Gefängnis ist, werden unsere Kinder von ihren Freunden geschnitten. Ich weiß nicht mehr weiter!“ Um solche und ähnliche Nöte kümmert sich die Online-Beratung der Caritas.
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Körperverletzung auf offener Straße, gewaltsame Übergriffe in den eigenen vier Wänden, ein handgreiflicher Streit unter Nachbarn – mit einem Strafurteil sind die Probleme oft nicht aus der Welt geschafft. Olivia Eck vom Sozialdienst katholischer Frauen versucht beim Täter-Opfer-Ausgleich eine gemeinsame Lösung des Konflikts zu finden.
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Wer Opfer eines Verbrechens geworden ist, braucht Hilfe. Beginnend mit der Frage „Wie kann ich mich besser schützen“, bis hin zu rechtsmedizinischen Gutachten. Opferorganisationen bieten ihre Unterstützung an. Veit Schiemann von der Bundesgeschäftsstelle des Weißen Rings erklärt wie die Hilfe aussieht.
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Er hat ein falsches Kennzeichen an sein Auto geschraubt und wurde erwischt. Timo R. sitzt auf der Anklagebank. Beim Richterspruch muss er schlucken: 750 Euro Strafe. Das Geld hat der 25-Jährige nicht, er ist arbeitslos und zweimal vorbestraft. Er müsste ins Gefängnis, gäbe es nicht eine Alternative: die gemeinnützige Arbeit.
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Das Geld ist knapp, die Schulden türmen sich zu einem Berg – und dann kommt noch eine Geldstrafe hinzu. Wer sie nicht bezahlen kann, muss eine Ersatz-Freiheitsstrafe verbüßen. Doch so weit muss es nicht kommen. Ratenzahlungen oder gemeinnützige Arbeit können ein Ausweg sein. In Niedersachsen hilft die Caritas sogar bei der Geldverwaltung.
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Kommt der Vater ins Gefängnis, kann das ein Schock für die gesamte Familie sein. Enttäuschung und Wut, gebrochenes Vertrauen, aber auch das fehlende Einkommen sind zu verkraften. Die örtlichen Caritasverbände, der Katholische Verband für soziale Dienste (SKM) oder der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) helfen bei der Bewältigung.
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Zunächst sind es lange Jahre und Monate der Sehnsucht, dann kommt sie doch auf einen Schlag: die Haftentlassung. Sie ist Befreiung und Herausforderung zugleich, denn die Welt hat sich weitergedreht und vieles hat sich verändert. Acht Tipps von Fachleuten, worauf Sie achten sollten, damit das Leben in Freiheit gelingt.
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