Selbst bestimmen, wer wie hilft
Selbst jemanden beauftragen, der einem beispielsweise bei der Körperpflege, beim Einkaufen oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz hilft. Selbst die Person und die Art der Dienstleistung wählen, und selbst das Geld verwalten, das man dafür vom Leistungsträger erhält. Für viele Menschen mit Behinderung ist das ein großer Schritt in die Selbstständigkeit. Das Persönliche Budget hat genau diese Funktion: Es soll eine gleichberechtigte Teilhabe und die Selbstbestimmung fördern. Das Wunsch- und Wahlrecht des Budgetnehmenden steht dabei im Vordergrund.
Mit dem Persönlichen Budget werden eigenverantwortlich Dienstleister beauftragt und entlohnt, wie zum Beispiel Haushaltshilfen, Fahrdienste oder Begleitungen auf Behörden oder auch in das Theater.
Wer erhält das Persönliche Budget?
Jeder Mensch, der eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung hat oder der von einer Behinderung bedroht ist, hat Anspruch auf das Persönliche Budget. Egal, wie schwer die Behinderung ist. Eltern können das Persönliche Budget stellvertretend für ihr Kind mit Behinderung beantragen, etwa für eine Einzelfallhilfe, Sozialassistenz oder Ferienbetreuung.
Wie hoch ist das Persönliche Budget?
Die Höhe des Budgets hängt vom individuellen Hilfebedarf des Antragstellenden ab und orientiert sich daran, welche Dienstleistungen die Person bisher beansprucht hat. Die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen liegt zwischen 200 Euro und 800 Euro im Monat (laut den FAQs des Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Die Gelder sind zweckgebunden, Nachweise erfolgen anhand von Rechnungen und Kontoauszügen. Für Pflegesachleistungen werden Gutscheine abgegeben, die bei bestimmten Pflegediensten eingelöst werden können.
Der Hilfebedarf wird in der Regel nach zwei Jahren neu ermittelt.
Wie beantrage ich das Persönliche Budget?
Der Antrag auf das Persönliche Budget kann bei jedem Leistungsträger, beispielsweise beim Sozialamt oder Jugendamt, bei der Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit, gestellt werden. Die Leistungsträger haben die Pflicht zur umfassenden Beratung und Unterstützung bei Antragsstellung. Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem Menschen mit Behinderung und dem Leistungsträger. Dabei wird unter anderem festgelegt, wie der Nachweis über den Einsatz der Mittel erfolgen soll.