Glossar: Migration
Zwangsverheiratung
Eine Zwangsheirat liegt vor, wenn mindestens eine_r der Ehepartner_innen die Ehe nicht aus freiem Willen eingehen. Es besteht ein Unterschied zur sogenannten "arrangierten Ehe", bei der die Betroffenen das Recht haben, den möglichen Partner abzulehnen.
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Factsheet: Zwangsverheiratung (2012)
Die öffentliche Debatte zum Thema Zwangsehen ist stark von Pauschalurteilen und Klischees beeinflusst. Durch bereits vorhandene Fremdheitsgefühle und Vorurteile wird die Situation für die Betroffenen noch weiter erschwert. Um das Problem anzugehen, ist auch eine differenzierte Herangehensweise und sachliche Berichterstattung nötig.
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Abschlussbericht Projekt „Jugend informieren über Zwangsverheiratung“
Evaluation von Dr. Heidrun Czock