Glossar: Wörterbuch der Caritas
Verbandsorgane
Der Deutsche Caritasverband hat vier satzungsgemäße Organe. In grundlegenden Fragen berät und entscheidet die Delegiertenversammlung, die aus bis zu 199 Delegierten besteht und einmal pro Jahr zusammentritt. Sie wählt die Mitglieder des Caritasrates, dessen bis zu 31 Mitglieder dreimal jährlich zur Willensbildung und Aufsicht über den Vorstand zusammentreten. Der Vorstand führt die Geschäfte des Verbandes. Der Präsident ist Vorstandsvorsitzender und repräsentiert den Verband in Kirche, Staat und Gesellschaft.
Die Organstruktur des Deutschen Caritasverbandes ist eine Kombination aus gesellschaftsrechtlichen Elementen und kirchlich geprägten Vereinselementen in der Rechtsfigur des eingetragenen Vereins.