Glossar: Haft
Untersuchungshaft
Bei der Untersuchungshaft (U-Haft) wird ein(e) Beschuldigte(r) bereits vor der Verhandlung in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. Das soll sicherstellen, dass er/sie zur Hauptverhandlung erscheint.
Voraussetzung für die U-Haft sind ein dringender Tatverdacht sowie Flucht- und Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr (Wiederholung meint das erneute Begehen einer Straftat, Verdunkelung das Verschwindenlassen von Beweisen oder das Beeinflussen/Bedrohen von z. B. Zeugen).