Teilstationäre Pflege
Bei der teilstationären Pflege wird ein Teil der Pflege zu Hause erbracht, der andere von Fachleuten in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer Tagesstätte. Es gibt sowohl Tages- als auch Nachtpflegeeinrichtungen, die in vielen Fällen für Demenzkranke gedacht sind. Die pflegenden Familienmitglieder werden so zum Beispiel stundenweise am Tag oder in der Nacht entlastet.
Einrichtungen der Tagespflege sind weit verbreitet, der Nachtpflege noch relativ selten. Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege. Die Pflegekasse übernimmt anteilig die Kosten für Aufwendungen der Pflege, Betreuung und wenn nötig auch für Leistungen zur medizinischen Behandlungspflege während der teilstationären Pflege. Die Höhe der Leistungen entspricht dem Betrag der Pflegesachleistung für den jeweiligen Pflegegrad. Teilstationäre Pflege kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, eine Anrechnung auf diese Leistungen erfolgt nicht.