Teilhabe
Das eigene Leben gestalten, selbst Entscheidungen treffen und mitbestimmen, wenn es um das eigene Umfeld geht. Dafür steht der Begriff der Teilhabe. Er umschreibt einen Anspruch, der für alle Menschen gilt. Auch für die, die aufgrund einer Behinderung scheinbar nur eingeschränkt mitwirken können. Damit sie ihre Interessen gleichberechtigt einbringen können, brauchen sie eine individuelle Unterstützung, die im Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben ist. Gemeinden müssen Beteiligungsprozesse neu gestalten und Barrieren abbauen. Denn Teilhabe bedeutet auch, dass alle Menschen öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder, Sportcenter oder Theater nutzen können. Dass jeder Bildungsmöglichkeiten bekommt und Zugang zu Arbeitsplätzen und Dienstleistungen hat.