Glossar: Glossar „Stiftungen”
Stiftungsvermögen
Eine Stiftung erfüllt ihre satzungsgemäßen Zwecke durch die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens. Als Stiftungsvermögen können Bargeld oder Wertpapiere ebenso wie Beteiligungen, Grundstücke und Gebäude oder sonstige Sachwerte an die Stiftung übertragen werden.
Das Stiftungsvermögen ist nach den landesrechtlichen Bestimmungen des Stiftungsrechts beziehungsweise nach dem kirchlichen Stiftungsrecht komplett zu erhalten. Nur so können Stiftungen ihre satzungsgemäßen Zwecke dauerhaft wahrnehmen. Eine Trägerstiftung darf das Stiftungsvermögen einer anderen Stiftung nur verwalten, wenn dieses dauerhaft vom eigenen Vermögen der Trägerstiftung getrennt bleibt.