Glossar: Migration
Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Abstammung von einem deutschen Elternteil, durch Einbürgerung oder bei Abstammung von Ausländer_innen durch Geburt im Inland erworben werden.
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Factsheet: Erwerb und Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit
Die Frage, ob und wie aus Ausländer_innen und ihren Nachkommen Deutsche werden, ist immer wieder umstritten. Die aktuelle Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Staatsangehörigkeitsrecht grundsätzlich zu überarbeiten und für bestimmte Gruppen die Einbürgerung zu erleichtern. Teile der Opposition kritisieren, dass die geplanten Änderungen zu einer „nahezu voraussetzungslosen“, inflationären Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit führten. Das Factsheet widerlegt diese Kritik und klärt auf über Hintergründe und Voraussetzungen. (Stand: 29.01.2024)
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