Glossar: Haft
Pflichtverteidigung
In der Strafprozessordnung sind Fälle definiert, bei denen der/die Beschuldigte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen muss. Wenn er/sie trotz Aufforderung nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine Anwältin oder einen Anwalt benannt hat, bekommt er/sie eine(n) Pflichtverteidigende(n) vom Gericht beigeordnet.