Glossar: Glossar „Stiftungen”
Nichtrechtsfähige Stiftung
Bei der nicht-rechtsfähigen Stiftung handelt es sich um eine Stiftung, die einen Treuhänder benötigt, der sie im Rechts- und Geschäftsverkehr nach Außen vertritt. Sie wird daher meist als Treuhandstiftung bezeichnet. Andere Bezeichnungen sind: unselbständige Stiftung oder fiduziarische Stiftung.