Glossar: Glossar „Stiftungen”
Juristische Person
Der Mensch ist als natürliche Person von seiner Geburt bis zu seinem Tod Träger von Rechten und Pflichten. Bei juristischen Personen handelt es sich nicht um Menschen, sondern um rechtlich geregelte Organisationen wie zum Beispiel eingetragene Vereine, Aktiengesellschaften, Verbände oder Stiftungen. Juristischen Personen werden per Rechtsakt in gleicher Weise wie natürlichen Personen (Menschen) Rechte und Pflichten zugeordnet: Sie können beispielsweise erben.