Jugendschutz
Der "Jugendschutz" gilt selbstverständlich nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Kinder. Für diese gilt sogar ein weiter reichender Schutz. Daher ist häufig auch vom "Kinder- und Jugendschutz" die Rede.
Der Jugendschutz beinhaltet eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Als Gefahren hat man dabei vor allem Überforderungen und Gefährdungen am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch sowie Gefährdungen durch die (neuen) Medien im Blick.
Der Kinder- und Jugendschutz umfasst weit mehr als die allgemein bekannten kontrollierenden Regelungen, wie z.B. das Ausschank-Verbot alkoholischer Getränke oder den Jugendarbeitsschutz. Er beinhaltet vor allem auch den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, um Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeit und Urteilsfähigkeit zu stärken. Auch der strukturelle Jugendschutz ist wichtig, um geeignete Strukturen zu schaffen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen.