Hilfsmittel
Mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Hörgeräten oder Lesehilfen für den Computer können ältere oder behinderte Menschen einige ihrer Einschränkungen zumindest teilweise ausgleichen - und ein Leben nach ihren Vorstellungen führen.
Es gibt Hilfsmittel, die in erster Linie hilfe- und pflegebedürftige Personen in ihrem Alltag unterstützen, andere erleichtern darüber hinaus pflegenden Angehörigen und professionell Pflegenden die tägliche Pflegearbeit. Einige Hilfsmittel können über die Pflegeversicherung finanziert werden. Unterschieden wird zwischen
- technischen Pflegehilfsmitteln, z.B. Pflegebetten, Lagerungshilfen oder einem
- Notrufsystem und Verbrauchsprodukten, z.B. Einmalhandschuhe, Windeln oder Betteinlagen.
Der medizinische Dienst (MDK) überprüft bei der Pflegebegutachtung, ob und welche Hilfsmittel erforderlich sind. Wenn der Versicherte zustimmt, gelten die vom Gutachter empfohlenen Hilfsmittel automatisch - auch ohne ärztliche Verordnung - als Antrag auf Leistungsgewährung.
Für andere Hilfsmittel gibt es auf Rezept Geld von der Krankenkasse. Dies kann von Zuschüssen bis zu einer Vollfinanzierung reichen.
Geht es um Hilfsmittel für die Ausübung einer Arbeit, sind die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung zuständig. Der Arzt stellt dafür ein Rezept aus.