Heimgesetz
Das Heimgesetz umfasste früher sowohl Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Heimrecht (Betriebsanforderungen) als auch zivilrechtliche Regelungen (Rechte der Heimbewohner). Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 wurde die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes im öffentlich-rechtlichen Heimrecht auf die Bundesländer übertragen. Zwischenzeitlich haben alle Länder eigene Gesetze erlassen. Diese tragen in jedem Bundesland unterschiedliche Namen je nach Ziel und Herangehensweise an das Gesetz. Während z.B. Schleswig-Holstein ein "Selbstbestimmungsstärkungsgesetz" erlassen hat, heißt das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern "Einrichtungsqualitätsgesetz", oder in Berlin "Wohnteilhabegesetz". Das zivilrechtliche Heimrecht ist seit dem 1. Oktober 2009 in einem eigenen Bundesgesetz, dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), geregelt.