Glossar: Behinderung
Grundsicherung
Die Grundsicherung ist eine finanzielle Unterstützung, die das Sozialamt den Menschen mit Behinderung bezahlt, wenn sie über 18 Jahre alt und dauerhaft erwerbsgemindert sind. Dazu gehören zum Beispiel die Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Voraussetzung für den Erhalt der Grundsicherung ist, dass Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller im Heim, bei Angehörigen oder in der eigenen Wohnung lebt. Die Grundsicherung deckt die angemessenen Kosten für eine Wohnung und besteht aus einem Grundbetrag, der bei erhöhtem Bedarf aufgestockt werden kann.