Freizügigkeitsrecht
Alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben ein Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Das heißt, sie dürfen in andere EU-Staaten reisen und sich dort niederlassen. Das Freizügigkeitsrecht gilt für drei Monate voraussetzungslos. Danach besteht es zum Zweck der Arbeitssuche und der Erwerbstätigkeit oder wenn EU-Bürger_innen über ausreichend Existenzmittel und eine Krankenversicherung verfügen. Die EU-rechtlichen Vorgaben über die Einreise und den Aufenthalt von Staatsbürgern anderer EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht sind im Freizügigkeitsgesetz/EU umgesetzt bzw. zusammengefasst.
Staatsangehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz sind auf Grund der Abkommen zwischen diesen Staaten und der EU freizügigkeitsberechtigt
Unterstützung bei migrationsspezifischen Fragen erhalten nach Deutschland zugezogene Freizügigkeitsberechtigte bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer.