Glossar: Sozialrecht
Ergänzendes Bürgergeld (aufstockende SGB II-Leistungen/"Aufstocker")
Wer trotz eines Erwerbseinkommens seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie nicht decken kann, kann aufstockende SGB II-Leistungen beantragen.
Aufgestockt werden kann Arbeitseinkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder auch Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung).
Der:die Hilfebedürftige muss dem Jobcenter die Höhe des Einkommens mitteilen. Dieses wird nach Abzug bestimmter Freibeträge mit dem Bürgergeld verrechnet.